Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist – Vermeiden Sie langfristige Baumängel
Die Gewährleistungsfrist bei Bauprojekten ist ein essenzieller Zeitraum, in dem Bauunternehmen für Mängel und Schäden am Bauwerk haften. In vielen Ländern beträgt diese Frist üblicherweise fünf Jahre. Doch eine entscheidende Erkenntnis aus der Praxis zeigt: 90 % der Baumängel treten bereits in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung auf. Diese Statistik verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine professionelle Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchzuführen. Nur so können Mängel rechtzeitig erkannt und kostenfrei vom Bauunternehmen behoben werden.
Warum entstehen die meisten Baumängel in den ersten vier Jahren?
Es gibt mehrere Faktoren, die dazu führen, dass sich Baumängel in den ersten Jahren nach Fertigstellung besonders deutlich zeigen:
1. Siedlungsphase – Nutzung deckt Mängel auf
Nach der Fertigstellung eines Gebäudes beginnt die intensive Nutzung durch die Bewohner. In dieser Phase zeigen sich Schwachstellen in der Bauausführung, da alle Bauelemente regelmäßig beansprucht werden. Installationen, Fenster, Türen und Versorgungsleitungen stehen jetzt erst richtig auf dem Prüfstand.
2. Setzung des Gebäudes – Risse und Verformungen
Jedes Gebäude durchläuft einen natürlichen Setzungsprozess. Durch Temperaturwechsel, Materialausdehnung und Spannungen im Bauwerk können Risse in Wänden, Böden oder Decken entstehen. Besonders tragende Bauteile können von Setzungsprozessen betroffen sein.
3. Wettereinflüsse – Baustoffe unter Belastung
Ein Bauwerk wird über die Jahre verschiedenen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Regen, Schnee, Frost und Sonneneinstrahlung können die Qualität von Fassaden, Dachkonstruktionen, Dichtungen und Außenanlagen beeinträchtigen. Vor allem in den ersten Jahren werden Materialschwächen und fehlerhafte Abdichtungen sichtbar.
4. Planungs- und Baufehler – Erstnutzung zeigt Schwachstellen
Viele Baumängel entstehen durch fehlerhafte Planung, unsachgemäße Bauausführung oder den Einsatz ungeeigneter Materialien. Häufig werden diese Mängel erst erkannt, wenn das Gebäude im Alltag genutzt wird.
Die Bedeutung einer Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Da die meisten Baumängel innerhalb der ersten vier Jahre auftreten, ist eine umfassende Begehung kurz vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist unerlässlich. Während dieses Zeitraums haben Bauherren das Recht, alle erkennbaren Mängel kostenlos vom Bauunternehmen beseitigen zu lassen. Eine solche Begehung ermöglicht es, auch verdeckte Schäden zu identifizieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Welche Mängel können bei einer Begehung aufgedeckt werden?
- Risse in Wänden, Böden oder Decken durch Setzungen oder Materialspannungen
- Feuchtigkeitsschäden durch undichte Dächer, Fassaden oder Fenster
- Schimmelbildung durch Wärmebrücken oder mangelhafte Lüftungskonzepte
- Fehlfunktionen bei Heizungs-, Lüftungs- oder Sanitärinstallationen
- Mängel an Fenster- und Türdichtungen, die zu Zugluft oder Wärmeverlusten führen
- Unzureichende Abdichtung von Kellerräumen oder Terrassen
Warum sollte die Begehung durch Experten erfolgen?
Viele Baumängel sind für Laien nicht ohne Weiteres erkennbar. Ein kleiner Riss in der Wand oder ein unauffälliger Feuchtigkeitsfleck kann ein Hinweis auf größere strukturelle Probleme sein. Aus diesem Grund sollte die Begehung von einem unabhängigen Baugutachter oder Sachverständigen durchgeführt werden.
Vorteile einer professionellen Begehung:
- Erfahrung und Fachwissen: Experten erkennen Mängel, die für Laien oft unsichtbar bleiben.
- Objektive Bewertung: Eine unabhängige Prüfung sorgt für eine sachliche und fundierte Dokumentation.
- Beweissicherung: Schriftliche und fotografische Dokumentation ermöglicht eine rechtssichere Mängelrüge.
- Frühzeitige Mängelbeseitigung: Schäden können noch innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos behoben werden.
- Vermeidung hoher Folgekosten: Nicht behobene Baumängel können langfristig zu hohen Sanierungskosten führen.
Wie läuft die Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ab?
1. Terminvereinbarung
Ein Sachverständiger wird beauftragt, um die Begehung wenige Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchzuführen.
2. Detaillierte Begutachtung
Alle relevanten Gebäudeteile werden untersucht, darunter:
- Fassaden, Dächer und Abdichtungen
- Fenster, Türen und Dichtungen
- Wände, Böden und Decken auf Risse oder Feuchtigkeit
- Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen
3. Dokumentation der Mängel
Alle festgestellten Mängel werden detailliert fotografisch und schriftlich dokumentiert. Diese Beweissicherung dient als Grundlage für eine Mängelrüge.
4. Einreichung der Mängelrüge
Die dokumentierten Mängel werden dem Bauunternehmen innerhalb der Gewährleistungsfrist mit der Aufforderung zur Nachbesserung übermittelt.
5. Kontrolle der Mängelbeseitigung
Nach erfolgter Nachbesserung wird überprüft, ob alle Mängel fachgerecht behoben wurden.
Fazit: Eine rechtzeitige Begehung schützt vor teuren Folgeschäden
Da 90 % der Baumängel in den ersten vier Jahren auftreten, ist eine Begehung kurz vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist unverzichtbar. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Baumängel frühzeitig aufzudecken und diese kostenfrei vom Bauunternehmen beseitigen zu lassen. Eine professionelle Prüfung durch einen Sachverständigen hilft Ihnen, Mängel rechtzeitig zu dokumentieren und Ihre Rechte als Bauherr durchzusetzen.
Vermeiden Sie langfristige Schäden und unnötige Sanierungskosten! Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und professionelle Begehung Ihrer Immobilie – bevor die Gewährleistungsfrist abläuft!